Donnerstag, 23. Februar 2017

Aktuelles Recht zum Thema Fotografieren und Veröffentlichen

Hab gestern mal eine ganze Weile deshalb das Internet durchforstet


 Das Thema Fotos machen und ins Internet stellen ist für Blogger wie Jürgen und mich und andere oder auch die Presse und eigentlich jeden, der gerne Fotos macht und zeigt ein gefährliches Pflaster.

Ich war mal suchen, wie die Rechtsprechung in Deutschland derzeit ausschaut.

Tiere gelten als Sachen und dürfen grundsätzlich fotografiert und auch öffentlich gezeigt werden, auch die Tiere anderer Leute, das ist nicht verboten.

 Jedes Gebäude oder Landschaft bis hin zu richtigen Kunstwerken, die irgendwo draußen rumstehen und öffentlich zu sehen sind, das fällt unter die sogenannte Panoramafreiheit .. man darf das selbst dann fotografieren, wenn der Eigentümer sagt, man darf das nicht .. er kann das nicht verbieten.

Was nicht erlaubt ist ist, sich irgendwo, wo es nicht normalerweise frei zugänglich ist, hinzuschleichen und da heimlich Fotos zu machen .. und richtig gefährlich wird es dann, wenn man womöglich durchs Fenster wen nackt unter der Dusche oder auf dem Klo fotografiert und so .. das ist verboten.

 Man muss Menschen fragen, ob man Bilder von ihnen veröffentlichen darf. Wenn die ja sagen, dürfen diese Bilder auch danach öffentlich stehen bleiben.

Man muss die Menschen aber nur dann fragen, wenn man sie selbst gezielt fotografiert .. nicht dann, wenn sie nur zufällig, weil man eigentlich was ganz anderes fotografiert hat, irgendwo mit drauf sind.

Vor allen Dingen auf Veranstaltungen muss jeder damit rechnen, auf Fotos mit drauf zu sein und kann auch nicht drauf bestehen, dass das gelöscht wird.

 Dann gibt es noch Fotos von Menschen als Kunst ... selbst die sind unter bestimmten Umständen erlaubt .. man darf nur nicht Menschen so darstellen, dass man sie damit der Lächerlichkeit usw. preisgibt.

Bei Gruppenaufnahmen ist immer die Hauptperson die, die am meisten Rechte hat ...die anderen müssen damit rechnen, dass jemand der da auch mit drauf ist, so ein Bild veröffentlichst und der darf das auch.

 Wer was vorführt, muss auch damit rechnen, fotografiert zu werden, sogar einzeln, wie bei ner Mißwahl, ner Shonummer, bei einem Sportevent und so weiter.

Auch wenn es Länder gibt, wo bestimmte Dinge dann wie der Eifelturm kritische Dinge sind .. da es dann ums Urheberrecht geht .. in Deutschland kann man ohne Probleme Dinge wie das Brandenburger Tor fotografieren und auch veröffentlichen .. auch ohne dass man selbst als Hauptperson davor steht.

 In allen öffentlich zugänglichen Räumen oder auf öffentlich zugänglichen Grundstücken .. auch wenn die Privatperslnen gehören .. wo beispielsweise was verkauft oder gezeigt wird .. darf solange ohne Probleme fotografiert werden, wie da nicht gut sichtbar für jeden schon am Eingangsbereich dran steht, dass Fotografieren oder Filmen nicht erlaubt ist.
Wenn ich also in einen Laden oder auf einen Hof gehe, wo ich was kaufen kann .. ich darf da auch Fotos machen, wenn das nichts davon steht, dass man es nicht tun soll.

Bei Autos darf man auch welche fotografieren, wo sie Autonummer zu sehen ist. Die muss man auch nicht mit nem Balken zudecken, wenn man das Foto veröffentlicht.

Es ist nur nicht zulässig, ohne den Eigentümer zu fragen, präzise Angaben darüber zu machen, auf wen dieses Auto mit dieser Autonummer zugelassen ist. Damit verstößt man dann schon gegen sein Persönlichkeitsrecht.

Steht aber ein Auto irgendwo rum oder fährt wo rum und ist mit drauf, wenn man was fotografiert .. oder man fotografiert das Auto sogar gezielt, weil das so chic ist ... solange man keine Angaben über den Besitzer macht ohne den gefragt zu haben, ist das erlaubt.

Es hat einen Grund, warum ich das hier schreibe, auch wenn ich nicht genau weiß, ob jemand beim Tratschen unlängst nun mich oder vielleicht eine andere Person gemeint haben könnte, die gerne alles mögliche fotografiert und im Internet erzählt, was sie so macht und natürlich dabei laufend Häuser, Autos, Gärten, Pflanzen, Tiere und sonstwas .. auch mal Menschen weit weg im Hintergrund usw. mit drauf hat.

Alles, was ich hier erzählt habe, lässt sich problemlos übers Internet an zig Quellen recherchieren und entspricht jetzt im Februar 2017 der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Paroramafreiheit und so weiter und so fort.

LG
Renate

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