Freitag, 12. Februar 2016

Der Haken bei Bewerbungskostenerstattungen durch das Jobcenter

Geld zurück gibt es nur bei vorherigem Antrag, und auch das nicht immer


Ich habe im Armutsblog mal genauer ausgearbeitet, welche Probleme man eigentlich hat, wenn man vom Jobcenter Geld für Bewerbungskosten wieder haben möchte.

Früher mal war das ja kein Problem, aber diese Gesetze scheint es gar nicht mehr zu geben.

Heute kriegt man für Telefonate, das Bereitstellen von Internetmöglichkeiten zum Bewerben, aber auch alle Bewerbungen und sogar Vorstellungsgespräche auf sämtliche Stellen, die nicht zum sogenannten 1. Arbeitsmarkt gehören, sowieso keinen Cent erstattet, also auf alle Nebenjobs usw.

Man kriegt aber selbst bei schriftlichen Bewerbungen auf Jobs im 1. Arbeitsmarkt und dazu gehörenden Vorstellungsterminen nur dann Geld erstattet, wenn man vorher !!! einen Antrag stellt.

Mehr dazu hier:

http://armeindeutschland.blogspot.de/2016/02/erstattung-von-bewerbungskosten-nur-auf.html  

LG Renate

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