Freitag, 13. Februar 2015

Denken ist beim Jobcenter Glückssache

Und sowas dann bei dieser Hausverwaltung hier !


Was ich meine, das ergibt sich, wenn Ihr mal unser heutiges Schreiben an die Hausverwaltung hier lest .. wobei mir aufgefallen ist, dass auch das Amtsgericht Plön oder aber unsere Anwältin, die wir damals hatten, uns noch immer nicht den Gerichtsbeschluss von der Verhandlung von Ende September zugeschickt haben, obwohl ja inzwischen Februar des folgenden Jahres ist.

Ich wollte gerade ziemlich ungehalten auf eine Mahnung unserer Hausverwaltung schreiben, als mir aufgefallen ist .. teilweise haben die nämlich recht .. es ist doch alles zum K...... hier. Na ja .. Jobcenter life .. lest das mal.

Die Adresse der Hausverwaltung habe ich ausgeixt .. haben wir ja in den beiden anderen Verhandlungen wegen dem Blog mal so abgemacht

LG Renate

 
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

13.02.15

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Ihre Mahnung vom 11.02.2015
Unser Widerspruch vom 23.01.15 gegen Ihre Betriebskostenabrechnung 2013 sowie Erhöhung der Heizkostenpauschale ab Februar 2015
Zahlung der Betriebskostennachzahlung für 2013 durch uns
Ergebnis unserer Überprüfung der Leistungsbescheide sowie sonstigen Nachrichten des Jobcenters bezüglich der Mieterhöhung ab November 2014
Nachricht bezüglich eines bisher noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen unseres Vergleichs

Sehr geehrte Damen und Herren,

als wir Ihre Mahnung bekommen haben, wollten wir zunächst antworten, dass wir die Zusammensetzung dieser Summe nicht verstehen, da das Jobcenter ja die Miete direkt an Sie überweist. Sicherheitshalber haben wir den gesamten Papierkram noch einmal überprüft, da das Jobcenter uns ja sogar aufgefordert hat auszuziehen,eben weil wir diese Mieterhöhung bekommen haben, nebst vielen anderen Nachbarn, was denen, die als Rentner oder Behinderte über das Sozialamt aufstocken, ja genauso geht.

Im Bedarf wird auch die ab November 2014 erhöhte Miete richtig aufgeführt, aber Sie haben Recht, am Ende steht bei den Zahlungsempfängern der einzelnen Summen tatsächlich, dass das Jobcenter an Sie seit November trotz der Mieterhöhung nur 490,-- Euro überwiesen hat.
Es wurde uns seinerzeit mitgeteilt, wenn wir ein Verhandlungsprotokoll der Vergleichsverhandlung vorlegen, dann ginge das so in Ordnung und als wir einen Änderungsbescheid bekommen haben, wo die Miethöhe auch richtig drin aufgeführt ist und sogar die Aufforderung hier auszuziehen, ist es leider unserer Aufmerksamkeit entgangen, dass sie es nicht in der richtigen Höhe an Sie überwiesen haben, da das Jobcenter ja seit Jahren die Miete immer direkt an den Vermieter überweist, und zwar bisher auch immer in der Höhe, die auch in der Berechnung unseres Bedarfs aufgeführt ist.

Es tut uns leid, dass wir das übersehen haben, dass sie es nicht getan haben.

Wir sollen ja noch den Gerichtsbeschluss nachreichen. Ob es was damit zu tun hat, wissen wir nicht, denn der liegt uns bisher immer noch nicht vor.

Können wir den Fehlbetrag von 206,12 Euro in 4 Raten an Sie abstottern? Das wäre sehr nett und würde uns etwas leichter fallen, weil wir nicht wissen, wie lange es dauert, diese Sache, warum das nicht bezahlt worden ist, mit dem Jobcenter zu klären.


Nun zu den nachzuzahlenden Betriebskosten für das Jahr 2013. In diesem Fall können wir Ihnen mitteilen, dass wir erst vor ein paar Tagen vom Jobcenter Bescheid bekommen haben, dass sie diesen Betrag in voller Höhe übernehmen. Das Geld ist hier auch kurz danach eingegangen und wir haben die Summe von 791,77 Euro sofort an Sie weiter überwiesen.

Wenn Sie dieses Schreiben hier finden, sollte die Betriebskostennachzahlung für 2013 sicherlich auf Ihrem Konto eingegangen sein, wir haben das online raus geschickt. Das geht erfahrungsgemäß sehr schnell.

….

Als nächsten nun zu unserem Widerspruch bezüglich der Heizkostenpauschale und der Bitte, doch auch die Pauschale für die kalten Betriebskosten anzupassen, da Sie selbst schreiben, die kalten Nebenkosten werden sich demnächst senken.

Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und Sie haben uns auf unseren Widerspruch noch gar keine Antwort gegeben, den wir ja begründet haben.

Das Jobcenter hat deshalb folgendes an uns geschrieben:

Wir zitieren wörtlich:

„Die Erhöhung der Heizkosten ab dem 01.02.2015 wurde vorerst auf Grund Ihres Widerspruchs gegen die Erhöhung der Heizkosten vom 23.01.2015 nicht berücksichtigt.

Bitte informieren Sie mich nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens unaufgefordert über die Entscheidung seitens der Hausverwaltung.“

In beiderseitigem Interesse wäre eine schnelle Bearbeitung unseres Widerspruchsverfahrens deshalb wünschenswert.

Das wäre alles.

Mit freundlichen Grüßen


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