Dienstag, 27. Januar 2015

Rückzahlungen - Einkommen - ja oder nein?

Wie ist das z. B. mit der Mietsicherheit?


Also man kriegt ja zuweilen was wieder wie bei überzahlten Autosteuern oder aus anderen Gründen, was man vorher aus dem Regelsatz selbst bezahlt hat, das gilt im Fall von Jürgen und mir auch bei der Mietsicherheit.

Soweit ich das nun ermittelt habe, gilt so eine Mietsicherheit in diesem Fall als Vermögen und ein Vermögen in gewisser Höhe darf ein Hartz-IV-Empfänger haben .. was man sich aus dem Regelsatz ansparen muss, um mal Möbel zu kaufen usw., ist ja auch Vermögen, das man haben darf und sogar muss, denn anders geht es ja gar nicht.

Mal einige Links:









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