Donnerstag, 6. November 2014

Ich glaube, es gibt mehr Rente für manche Mütter

Habe da was zugeschickt bekommen, muss mal suchen, was das bedeutet


Ich habe da was zugeschickt bekommen, was sich um die Rente für Kindererziehungszeiten zu handeln scheint. Zunächst mal haben wir mir offenbar immer ein Jahr mehr an Kindererziehungszeiten zugerechnet als vorher, also ein zweites Kindererziehungsjahr pro Kind.

Hinterher schreiben sie aber was davon, dass dann ja mehrere Kinder gleichzeitig erzogen wurden und übrig bleiben dann zwei Monate 1976 und ein Monat 1985, was es mehr wird.

Ich war dann mal wegen dem Thema Mütterrente googeln und habe auch was gefunden. Falls Euch das auch betrifft, da kann man genauer nachschlagen.



Das ist auch noch interessant:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/02_grundsicherung_node.html;jsessionid=1D1B9FE5CB75BC373743560FE2DB1802.cae01

Wenn die Rente nicht reicht.

Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird, gehören etwa:
  • Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten) aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,
  • Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder Soldat.
  • Wohngeld,
  • Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten oder Ähnliches),
  • Kindergeld,
  • Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Nicht zu berücksichtigen sind im Wesentlichen Leistungen mit Entschädigungscharakter, wie beispielsweise:
  • Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz,
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, (Kriegsbeschädigtengrundrente) beziehungsweise sonstige Leistungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bis zu deren Höhe,
  • Leistungen der Pflegeversicherung,
  • Erziehungsgeld (Sockelbetrag von 300 Euro)
  • ...
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  • Mal schauen, was das heißt mit dem Kindererziehungsleistungsgesetz.
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  • http://www.alterssicherung-in-deutschland.de/DOWNLOADS/erlaeut.pdf 
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  • Also meine Mutter hat früher so eine anrechnungsfreie Summe bekommen, aber offensichtlich gilt das nur für Frauen, die 1920 und früher geboren worden sind, also die Kriegsgeneration, die heute noch lebt.
  • Ich gehe mal davon aus, dass wer später zu wenig Rente bekommt, von dieser zusätzlichen Mütterrente nichts hat .. davon hat man nur was, wenn man nicht mit Sozialhilfe aufstocken muss.
  • LG
  • Renate

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