Dienstag, 1. Oktober 2013

Jobcenter - Hinweise zur Anlage EKS

Dass man so pleite gehen muss, ist bei dieser Vorgehensweise vorprogrammiert


Es wird einem vom Jobcenter zwar immer gesagt alles zu tun, um nicht arbeitslos zu sein, aber wenn man selbständig ist, hat man dort viele Rechte nicht, die ein Selbständiger vor dem Finanzamt hat. Ich kopiere Euch einfach mal die Hinweise zur Anlage EKS hier rein.

Man soll für schlechte Zeiten Rücklagen bilden ... wovon denn ??? ... aber Abschreibungen abzusetzen ist nicht gestattet und ansonsten bietet dieses Formular auch jede Menge Raum für Willkür. Lest Euch das einfach mal in Ruhe durch, falls Euch das interessiert. Ich kopiere den Link mal unten rein. Der Text lässt sich nicht kopieren, erscheint nicht als Fließtext, sondern kreuz und quer, kann man dann nicht mehr lesen.

LG
Renate





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.