Freitag, 18. Oktober 2013

Ist das Ehegattensplitting Alleinerziehenden gegenüber ungerecht?

Nein, weil der Staat nicht für das Scheitern von Beziehungen verantworlich gemacht werden kann.


In zwei Beiträgen vor diesem habe ich mich einmal schlau gemacht, wie es aktuell steuerlich aussieht und welche Unterschiede es bei den Lohnsteuerklassen gibt, wie es mit dem Kindergeld oder Kinderfreibeträgen ausschaut und so weiter.

Es läuft aktuell so eine Aktion einer Interessengemeinschaft alleinerziehender Eltern mit der Steuerklasse II, die meinen, dass der Extra-Freibetrag von 1308 Euro, den sie aktuell bekommen, doch zu wenig wäre, weil jemand mit der Steuerklasse III ja den doppelten Erwachsenen-Freibetrag von 8004 Euro, also 16008 Euro geltend machen könnte.

Für Kinder kann man aktuell Kindergeld bekommen, einen Grundfreibetrag von 7008 Euro pro Kind geltend machen, bei dem aber das erhaltene Kindergeld gegengerechnet wird und auch noch ein paar weitere Freibeträge für Kinder, solange sie in Ausbildung sind, dazu absetzen.

Voraussetzung ist immer, dass man überhaupt so viele Steuern zahlen muss, um derartige Freibeträge nutzen zu können.

Wer wenig verdient, kann diese Freibeträge weder beim Ehegattensplitting noch für Kinder nutzen und wer so wenig verdient, dass er Hartz IV-Ansprüche hat, kann selbst das Kindergeld nicht nutzen, denn das wird ja gegengerechnet.

Da haben Alleinerziehende dann sogar einen Vorteil, weil sie einen Extra-Freibetrag erhalten, und zwar sowohl gegenüber dem Finanzamt, sollten sie steuerpflichtiges Einkommen haben als auch bei den Jobcentern, sollte es darunter liegen.

Der Freibetrag in der Splitting-Tabelle für die Steuerklasse III beinhaltet entweder, dass einer der Ehepartner gar nicht arbeitet. Dann kann er ausgenutzt werden, sollte der andere überhaupt so viel verdienen, also sowieso nur von gut verdienenden Menschen oder aber, dass der andere mit der Steuerklasse V so heftig zur Kasse gebeten wird, dass ihm kaum noch etwas übrig bleibt.

Ehepartner, die ca. gleich viel verdienen und die Steuerklasse IV wählen, haben gegenüber Paaren, die beide mit der Steuerklasse I arbeiten, gar keine Vorteile.

Partner, die nicht verheiratet sind und wo einer nicht arbeitet, können wenn der andere genug verdient, auch sehr viel absetzen, denn der gut verdienende kann, sollte er überhaupt so viele Steuern bezahlen, den anderen mit einem Freibetrag von 8004 Euro plus dessen Krankenversicherung genauso von den Steuern absetzen wie ein Verheirateter es automatisch über die Splitting-Tabelle kann, nur geht es dann über außergewöhnliche Belastungen, wirkt sich aber genauso auf die Steuerersparnis aus wie bei Ehepaaren.

Kinder können Verheiratete nur einmal geltend machen, entweder einer über die Steuerklasse III oder beide zur Hälfte über die Steuerklasse IV.

Alleinerziehende können Kinder aber bei Steuerklasse II genauso wie Verheiratete bei Steuerklasse III voll geltend machen.

Wie viel das bringt, hängt immer vom Einkommen ab. Wer viel verdient, kann auch viel absetzen.

Über außergewöhnliche Belastungen habe ich früher, als ich 17 Jahre lang habe meine Mutter, die kein Einkommen hatte, nie berufstätigk, weil psychisch krank war und weil ich gearbeitet habe, auch keine Sozialhilfe bekommen hat, auch absetzen können, und zwar genauso wie es heute bei einem unverheirateten Paar ein Partner mit dem anderen tun kann.

Das ist einfach der Freibetrag für einen Erwachsenen, egal wer bei einem umsonst wohnt, den man absetzen kann, weil man ihn auch durchfüttern muss .. vorausgesetzt man verdient überhaupt genug, um ihn voll absetzen zu können.

Unterhalt für Kinder können alle Menschen sehr wohl absetzen, die auch welchen bezahlen.

Seit 1998 hat der Staat allerdings einer Möglichkeit einen Riegel vorgeschoben, nämlich dass nicht verheiratete Paare, die mit ihren eigenen gemeinsamen Kindern zusammenleben, Vorteile gegenüber verheirateten Paaren haben. Die Steuerklasse II bekommen seit dieser Zeit nur noch Alleinerziehende, die nicht mit dem Elternteil ihrer eigenen Kinder zusammenleben, weil es vorher eben ausgenutzt worden ist, dass einer die Steuerklasse II hat, der andere die I und sogar noch den Unterhalt für den Partner und die eigenen Kinder von den Steuern absetzt.

Das war auch ungerecht und ein Ehepaar hat zu Recht da eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die vom Bundesverfassungsgericht auch für rechtens befunden wurde, denn laut Grundgesetz soll die Ehe geschützt und nicht bestraft werden.

Ich sehe daran nichts Ungerechtes.

Dass nun Alleinerziehende, die gar keinen Partner haben, also weder verheiratet oder unverheiratet, der nicht berufstätig ist und den Haushalt macht, diesen nicht vorhandenen Partner auch nicht von der Steuer absetzen können, sondern nur ihre Kinder, und das ja voll, ist doch nicht ungerecht.

Der Staat kann doch nichts dafür, wenn Menschen nicht in einer Beziehung leben und deshalb auch keine zweite Person, falls die kein Einkommen hat, durchfüttern müssen.

Sie kriegen für die alleinige Kindererziehung doch sogar einen ganzen Batzen mehr an Freibeträgen.

Und wenn beide arbeiten bzw. so viel, dass einer für den anderen nicht mehr unterhaltspflichtig ist, ist durch das Ehegattensplitting doch nichts ungerecht, es wird nur etwas anders berechnet und macht es dem Finanzamt einfacher.

LG
Renate

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