Dienstag, 12. März 2013

Telefonat heute mit der Deutschen Rentenversicherung Nord

Haben deshalb heute Strafanzeige, auch gegen die Förde Sparkasse Kiel, erstattet.

Rest bitte in der Kopie unserer Anzeige hier nachlesen.
 
LG Renate und Jürgen


Jürgen Gilberg und Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

12.03.13

Polizei-Zentralstation Preetz
Gasstr. 11


24211 Preetz

Mit der Bitte um Weiterleitung an die richtige Stelle, die dieses Thema bearbeiten kann

Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Missbrauch von personenbezogenen Daten mit einem daraus resultierenden erheblichen Schaden, an Diebstahl grenzende Enteignung durch eine Behörde

Beschuldigte:
Förde Sparkasse, Lorentzendamm 28 – 30, 24103 Kiel, möglicherweise durch die Filiale Preetz
Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstr. 150, 23556 Lübeck, eventuell in Zusammenarbeit mit der Postbank

Näheres im folgenden Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist uns ohne uns jemals von irgendeiner Seite darüber zu informieren, was überhaupt gemacht worden ist, etwas passiert, das uns vor einigen Tagen spontan in erhebliche nicht vorherzusehende finanzielle Schwierigkeiten brachte, das wir zur Anzeige bringen möchten, weil wir annehmen, dass es sich hier um einen eklatanten Missbrauch personenbezogener Daten handelt und dass die gesamte Vorgehensweise gegen das Datenschutzgesetz verstößt, aber in unseren Augen auch regelrecht etwas ähnliches wie Diebstahl gegenüber Herrn Jürgen Gilberg durch eine staatliche Behörde zu betrachten ist.

Was da passiert ist, möchten wir genauer erklären:

Ca. ab März 2012 bekam Herr Gilberg von unserem Telefonanbieter Alice O² eine Mahnung über angeblich noch offene 25,24 Euro aus der Rechnung Nr. M211110021901228 v. 13.09.2011. Wir haben nachgesehen, weil uns das wunderte, und stellten fest, dass die Rechnung von uns in voller Höhe ganz normal einige Tage nach Eingang bezahlt worden ist. Wir schauten in unseren Account und dort sah es so aus, als sei diese Rechnung nicht in einer Summe, sondern seltsamerweise in zwei Summen verbucht worden und logischerweise von uns in einer Summe überwiesen worden. Im September glich sich diese Doppenbuchung mit der Zahlung von uns aus, was wir Alice O² dann immer wieder mitgeteilt haben. Wir haben das über die Einlogdaten versucht, per e-mail, per Post mit Kopie des Überweisungsbeleges, unzähligen Telefonaten mit dem Telefon-Support, aber die Mahnungen hörten nicht auf.
Unser jüngster Sohn, der auch Telefon-Support für einen Telefonanbieter macht, erzählte uns bei unserer Hochzeit am 1.3.13, in einem Call-Center hätten die Mitarbeiter genau 8 Minuten Zeit, einen Vorfall zu klären, wir sollen doch einmal darum bitten, uns direkt in die Buchhaltung durchzustellen.
Das haben wir dann Anfang März gemacht und sollten eine Rückantwort erhalten. Statt dessen kam dann zu unserem Entsetzen ein Schreiben, man hätte uns die Telefon- und DSL-Leitung gesperrt, wenn wir nicht auf der Stelle 192,64 Euro überweisen. Noch war das Telefon da und das Internet ging auch.
Es ist anzumerken, dass wir beide nach dem Tod unserer Mutter Elisabeth Hafemann begonnen haben, von zu Hause aus freiberuflich als Werbetexter und Autoren zu arbeiten. Wir brauchen deshalb natürlich das Telefon und das Internet, um überhaupt arbeiten zu können.
Bei einem erneuten Anruf erzählte uns dann die Buchhaltung von Alice O² eine haarsträubende Geschichte. Die besagten 25,24 Euro wären offen, weil die Postbank aus einer Telefonrechnung eine Rentenüberzahlung an unsere verstorbene Mutter Elisabeth Hafemann nach Paragraph 102, Absatz 5 zurück gebucht hätte.
Wir waren vollkommen verwirrt, wieso eine Rentenüberzahlung an unsere verstorbene Mutter dazu führen könnte, dass jemand auf die Idee käme, eine bereits bezahlte Telefonrechnung von Herrn Gilberg einfach zurückzuholen und wieso uns das noch nicht einmal jemand mitgeteilt hätte, denn wir haben weder von der Förde Sparkasse noch von der Deutschen Rentenversicherung Nord noch von Alice O² jemals eine entsprechende Nachricht bekommen und gingen logischerweise im Falle dieser Mahnungen deshalb von einem Irrtum aus.

Die offene Summe ist noch nicht einmal identisch mit der Höhe der Überzahlung der Rente an unsere verstorbene Mutter Elisabeth Hafemann für Oktober 2011, die in Höhe von 27,47 Euro erfolgt ist.

Diese Überzahlung der Rente wiederum hat uns das Sozialgericht Kiel in einem Urteil bei unserer Klage gegen das Sozialamt Preetz zur Übernahme der Beerdigungskosten für unsere Mutter Elisabeth Hafemann aufgrund eigener Bedürftigkeit als zu zahlendem Eigenanteil angerechnet.

Als unsere Mutter Elisabeth Hafemann starb,befanden sich auf ihrem Konto damals genau 122 Euro Haben, was sich aus besagter Rentenüberzahlung und dem Rest der auch zu früh bezahlten Sozialhilfe an sie zusammengesetzt hat, die noch zu ihren Lebzeiten eingegangen war, die Rente einen Tag nach ihrem Tod.

Wir haben damals beim Sozialgericht gesagt, das sei nicht richtig, weil wir für unsere Mutter alles mögliche würden zurückzahlen beziehungsweise auch bezahlen müssen, was ca. 800 Euro ergeben würde, wenn wir alles zusammenrechnen. Wir haben verloren und das Sozialamt bezahlte diese 122 Euro nicht. Wir haben diese Summe also dann vom Konto von Renate Hafemann aus an den Bestatter überwiesen, nicht vom Konto von Elisabeth Hafemann aus.

Vom Konto von Elisabeth Hafemann wurde nach ihrem Tod etwas später diese Telefonrechnung von Herrn Gilberg überwiesen. Das war nicht unehrlich oder betrügerisch oder sonstwas, sondern ganz legal, denn die Überzahlung der Rente hatte ja bereits das Sozialamt Preetz für sich kassiert, also darüber verfügt, wie es förmlich heißen sollte.

Weiterhin ging später auf diesem Konto noch eine Überzahlung von Pflegegeld für die Pflegestufe II ein, was wir nicht zurück erstattet haben, denn es gab da ein schwebendes Verfahren auf die Pflegestufe III, wo wir später auch gewonnen haben. Damit wurde dann diese Überzahlung später verrechnet.

Im Januar 2012 teilte uns die Deutsche Rentenversicherung Nord mit, dass die Förde Sparkasse sich geweigert hätte, ihnen die Überzahlung der Rente zurückzubuchen und ob Renate Hafemann anerkennen würde, diesen Betrag zu schulden.

Renate Hafemann hat nicht anerkannt, diesen Betrag zu schulden, sondern der Deutschen Rentenversicherung Nord mitgeteilt, dass die Überzahlung der Rente das Sozialamt Preetz für sich beansprucht hätte, um den Betrag bei den Bestattungskosten für Elisabeth Hafemann abzuziehen.

Wenn sie da etwas zurückfordern würden, dann sollten sie sich doch bitte an das Sozialamt Preetz wenden, denn die hätten das Geld bekommen, was zu viel überwiesen worden sei.

Eine Rückantwort haben wir darauf von der Deutschen Rentenversicherung Nord nicht bekommen.

Erst im März 2012, also 2 Monate nach diesem Schreiben aus Januar 2012 hat dann laut unserer telefonischen Recherche die Deutsche Rentenversicherung Nord bei der Förde Sparkasse nachgefragt, ob sie Konteneinsicht bekommen könnten und haben sich so in unseren Augen widerrechtlich und gegen das Datenschutzgesetz verstoßend personenbezogene Daten von dem Konto unserer Mutter geholt, auf das Renate Hafemann jahrelang eine Bankvollmacht hatte und es nach Absprache mit der Förde Sparkasse Preetz auch noch weiter hat nutzen können, um es erst einige Wochen nach dem Tod von Elisabeth Hafemann endgültig aufzulösen.

Herr Jürgen Gilberg ist ja nicht einmal Erbe von Elisabeth Hafemann gewesen.

Die bezahlte Telefonrechnung war übrigens eine, die auf seinen Namen lief, aber uns alle drei betraf, denn da uns das Sozialamt immer zu einer Haushaltsgemeinschaft abgestempelt hat, hatten wir hier einen gemeinsamen Telefonanschluss, der lediglich auf Jürgen Gilberg lief und immer noch läuft. Außerdem hatte sich Herr Gilberg noch zu Lebzeiten von Elisabeth Hafemann von Nachbarn Geld geliehen, um für Elisabeth Hafemann Medikamente zu kaufen. Diese Summe alleine war höher als die Telefonrechnung.

Dieser Betrag wurde überwiesen und nicht im Lastschriftverfahren vom Konto Elisabeth Hafemann abgebucht. Es war Absicht, den Betrag zu überweisen und nichts Unrechtes.

Heute wurde uns von der Deutschen Rentenversicherung Nord am Telefon erklärt, sie würden das über die Postbank immer so machen, wenn Rentenüberzahlungen stattgefunden hätten und nichts mehr auf dem Konto sei.

So würden sie z. B. Mietzahlungen zurück holen oder auch Telefonrechnungen von Verstorbenen, die aber auf deren Namen hätten laufen müssen.

Es sei wohl ein Irrtum gewesen. Die Sparkasse hätte ihnen nicht gesagt, dass es sich bei dieser Überweisung nicht um eine an Elisabeth selbst gerichtete Rechnung gehandelt hätte, sondern dass diese Rechnung nur von deren Konto überwiesen worden sei.

Andererseits haben sie sich doch offensichtlich selbst an Alice O² gewandt und da diese Summe selbst vom Konto von Jürgen Gilberg zurückbuchen lassen.

Außerdem steht auf dem Schreiben aus Januar 2012, dass wir bei Anerkennung und Bezahlung der Überzahlung der Rente an Elisabeth Hafemann einen aus formalrechtlichen Gründen dann notwendigen Rückforderungsbescheid erhalten würden.

Den haben wir aber nicht erhalten, denn sonst wäre uns ja klar gewesen, warum uns Alice O² da mahnt.

Uns ist ein großer Schaden entstanden, alleine schon wegen der vielen Mahnkosten,aber auch wegen der monatelangen Schreiberei und Telefoniererei mit dem Alice O² Callcenter.

Wir haben die Deutsche Rentenversicherung Nord aufgefordert, uns diesen Schaden zu ersetzen, aber nur einen entschuldigenden Telefonanruf erhalten, woraus wir auch entnehmen, dass die Förde Sparkasse hier Daten weitergegeben hat und diese noch unter falschen Angaben, die sie gar nicht hätte weitergeben dürfen.

Wir erstatten hiermit gegen alle Beteiligten außer Alice O²,die in unseren Augen nichts dafür können, Strafanzeige. Welche Straftatbestände hier genau bestehen, das bitten wir die Staatanwaltschaft zu ermitteln.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet Renate Hafemann und Jürgen Gilberg

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