Sonntag, 17. März 2013

Mindestlohnwunsch bei SPD und den Grünen von 8,50 Euro


Was wäre besser, wenn wir den hätten? - Gar nichts!

Mit so wenig  Verdienst wäre vielleicht ein einzelner Mensch gerade so über dem Hartz IV-Satz für eine Person, hätte seine Lage dadurch aber kaum verbessert. Schon zwei Personen hätten mehr Hartz-IV-Anspruch und eine Familie könnte man mit so wenig Geld ohnehin nicht ernähren, auch wenn das Kindergeld dazu käme, das dann ja, wie es bei Hartz IV üblich ist, in voller Höhe den Kindern vom Regelsatz wieder abgezogen würde.

Es ist zu wenig.

Das rechne ich Euch mal einfach vor:

Bei einer 40-Stunden-Woche, die viele Menschen ja noch nicht einmal arbeiten, wären das dann 340 Euro in der Woche x 4 = 1360 Euro im Monat.

Jürgen hatte früher bei Steuerklasse 1 ein bisschen weniger, hat bei Randstad soweit wir das im Gedächtnis haben, damals 7,80 Euro verdient, lag dann netto noch unter 1.300 Euro und hatte im Durchschnitt ca. 800 Euro netto.

Das ist weniger als das Existenzminimum.

Zieht man die Werbungskosten noch ab, die einem ja fast immer entstehen, wenn man arbeitet, liegt man bei Leiharbeit,wo diese Löhne ja meistens gezahlt werden, definitiv aufgrund der hohen erwarteten Flexibilität wieder so niedrig, dass man selbst als Single-Haushalt gar nicht von Hartz IV weg ist.

Ein Single-Haushalt hat zuzüglich der Mietkosten geschätzt einen Hartz IV-Bedarf, der je nach Miethöhe variierend zwischen mindestens 500 Euro und 750 Euro liegen sollte.

Wohnt der Hartz IV-Empfänger in einer Gruppe, ist er ohnehin Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.

Sollten dort nicht alle Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft auch einen Vollzeitjob mit diesem Mindestlohn und nicht zumindest einige keine oder kaum Ausgaben für Werbungskosten wie den Arbeitsweg und dergleichen haben, dann wird auch diese Gruppe nach wie vor nicht von Hartz IV weg sein.

Eine Familie, die bei der heutigen Realität ganz sicher mindestens eine Person beinhaltet, die trotz Kitas, Kindergärten und Schule auf die Kinder achtgeben muss, kommt bei solchen Löhnen ganz sicher selbst dann nicht von Hartz IV weg, wenn beide Elternteile arbeiten, einer eventuell zu diesem Lohn Vollzeit und der andere ergänzend und gebunden an die Zeiten, in denen die Kinder zu Hause betreut werden müssen, mit Glück sogar noch Teilzeit. Trotz Kindergeld wird es nicht reichen und sollte es nicht reichen, wird das Kindergeld voll mit dem Regelsatz verrechnet, ist also nicht vorhanden.

So einen Mindestlohn bei den heutigen Lebenshaltungskosten festzusetzen, ist reine Augenwischerei.

Selbst von 10 Euro Mindestlohn wäre eine Familie nicht zu ernähren.

Etwas sehr Wichtiges wird von allen Parteien immer außer acht gelassen:

Die Freibeträge für Arbeitnehmer, die so einen Job annehmen, müssten um zu helfen, bei Hartz IV nach Abzug der erforderlichen Werbungskosten für den Weg zur Arbeit gewährt werden.

Auch Kindern sollte ein Freibetrag auf ihr Kindergeld eingeräumt werden, das auf diese Weise nicht voll verrechnet würde.

Die Schickanen von Menschen, die trotz solcher Jobs noch ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, sollten auf der Stelle aufhören.

Dann könnte man vielleicht darüber nachdenken, ob dieser Mindestlohn eine Chance oder ein Anfang wäre.

Die derzeitigen Rahmenbedingungen von Hartz IV allerdings sorgen dafür, dass auch dieser Mindestlohn und selbst einer in Höhe von 10 Euro den meisten Menschen gar nichts bringen würde.
LG
Renate

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