Samstag, 15. Dezember 2012

Adventsgebäck für Pferde


In meinem Backofen backt gerade die Grundlage für kleine Pferdekuchen mit Möhre statt Kerze. Jürgen packt dazu noch eine andere Sorte selbst gebackene Pferdeleckerlis ein, die unsere Süßen extra bekommen.

Wir haben ja heute Weihnachtsfeier im Stall und ich dachte mir, ich mache dann mal in erster Linie was für die Pferde fertig und ihre Besitzer kriegen dazu nur noch einen Schoko-Weihnachtsmann.

Fotos folgen später, dazu habe ich im Moment noch keine Zeit, die hochzuladen und einzubinden, aber ich zeige Euch später noch, wie das ausgesehen hat.

Also die Grundlage für die Pferdekuchen geht so:
500 g Roggenvollkornschrot und 500 g Weizenvollkornmehl, 1 Tüte Haselnüsse gemahlen, 2 große Tassen Wasser und 1 Becher braunen Kuchensirup gut mischen, dann auf ein mit Olivenöl gefetteres Blech auftragen und glatt streichen. Dann habe ich für unsere 13 Pferde im Stall 13 möglichst kleine Möhren raus gesucht und mit jeder Möhre ein Loch in den Teig gedrückt und hoffe, das Loch bleibt beim Backen auch halbwegs drin. Vermutlich wird das so sein, denn ich habe vor vielen Jahren mal unserer Nixe auch eine Torte zum 6. Geburtstag gebacken, wo die Löcher für die 6 Möhren gut drin geblieben sind.

Also bei 175 Grad ca. 20 Minuten backen. Dann können die Möhren wieder rein, wenn der Teig etwas abgekühlt ist und vorsichtig und möglichst sofort den ganzen Teig mit einem Messer in 13 Teile teilen, denn der wird schnell steinhart und dann geht es nicht mehr.

...

Dazu haben unsere Süßen heute noch Leckerlis bekommen, die Jürgen gerade in Servietten wickelt, die statt mit Nussmehl mit Rosinen gebacken wurden und dann nach dem Backen und etwas Abkühlen noch warm in Leckerli-Größe zerpflückt worden sind.

Fotos folgen wie gesagt, vermute morgen.

LG
Renate

Bericht Nr. 15 über die Fortbildungsmaßnahme ProVil 50plus

 
Auch in der letzten Woche gab es keinerlei Unterricht, der Sinn gemacht hätte. Jürgen hat sich einmal den Fitnessraum angeschaut, der dort ist, denn es wird ja unter anderem in der Eingliederungsvereinbarung davon gesprochen, die Maßnahmen 50plus würden auch für unsere Fissness im Alter sorgen. Also der Fitnessraum in Plön wird überwiegend als Abstellraum genutzt. Es gibt dort keine Fitnessgeräte und Fittness-Unterricht fand da auch noch nie statt. In einer Ecke liegen einige Gymnastikmatten aus Schaumstoff, für gezielten Unterricht in Richtung Airobic oder Gymnastik oder wie auch immer ist aber ein Trainer zumindest nicht vorhanden, auch keine Musikuntermalung, um das Ganze wie man das vom Sport her privat ja eigentlich kennt, eben überhaupt sinnvoll gestalten zu können.
Wenn ich zu Hause Gymnasik mache, ja immer nach Musik, weil das einfach mehr Spaß macht und nicht in einem verstaubten Lagerraum, wo lediglich die Möglichkeit bestünde, sich eine Gymnastikmatte irgendwo auszurollen.
Jürgen hat, da ich ja eine extreme Welle mit meiner Klage vor dem Sozialgericht und meinen diversen nun doch massiven Beschwerden geschlagen habe, tatsächlich wieder ein Stellenangebot mit nach Hause bekommen, allerdings wieder eines, ohne darüber nachzudenken, dass es eigentlich sinnlos ist, sich darauf zu bewerben, weil er so einen Job ohnehin nicht bekommen wird.
Er hat gar nicht die Qualifikation dafür, denn es wird dort jemand für den pharmazeutischen Laborbereich gesucht. Jürgen ist aber CTA für Kautschuk-Chemie.
Der Chef der FAW in Plön sollte genau wissen, dass dieser Job für Jürgen nichts sein kann, weil er selbst früher in Berlin in einem Kautschukwerk gearbeitet hat, auch wenn das im Büro war. Als Jürgen mit der Maßnahme anfing, haben sie sich beide sehr konkret über die Labortätigkeiten in einem Kautschukwerk, und was Jürgen eben gelernt hat, unterhalten und der Mann weiß aus beruflicher Erfahrung genau, was ein CTA, der sich auf anorganische Chemie spezialisiert hat, im Labor der Kautschukindustrie tut, und in Jürgens Alter hat er wirklich nur eine Chance, wenn er für eine Tätigkeit, auf die er sich bewerben soll, auch qualifiziert ist.
 
In unserem Alter arbeitet einen doch niemand mehr noch monatelang ein, wenn man den Beruf nicht einmal anständig gelernt hat und Jürgen hat nunmal keine Ahnung von Pharmazie.
 
Vom Jobcenter her kennen wir das ja schon, dass bei denen Labor und Labor über einen Kamm geschoren wird und sie von unserer neuen Tätigkeit als Texter auch keine Ahnung haben und es nichtmal dann begreifen, wenn man sehr ausführlich versucht zu erklären, wie wir arbeiten und worauf es da ankommt.
 
Na ja, jedenfalls es geht, man kann sich auf diesen Pharmazie-Job per e-mail bewerben, das ist ja kostenlos, also wird Jürgen da hin schreiben, auch wenn es zu 100 % sicher ist, dass eine Absage zurück kommt, da ihm ja die Qualifikation fehlt. Man muss es ja.
 
Aber das nenne ich nicht Kontakte haben zu Firmen, die alte Leute wirklich haben möchten, wenn man einfach nur genauso wie wir selbst in die Jobbörse schaut, um dann, wenn nicht wirklich was dabei ist, das Sinn mache, die Leute dazu zu zwingen, sich auf irgendwas zu bewerben, das sowieso nur vertane Zeit ist.
 
Ansonsten habe ich noch einmal über unsere Klage vor dem Sozialgericht und die Argumentation dieser Teamleiterin von midnmang 50plus nachgedacht, dass sie ja dabei sei, nun doch richtige Konakte zu potentiellen Arbeitgebern, die uns Alte wirklich einstellen möchten, herzustellen und deswegen müsste Jürgen nun ja da bleiben statt in unserer Firma zu arbeiten.
 
Wenn ich ein Aktenzeichen bekomme, werde ich mich darüber beschweren, dass sich das Jobcenter nicht an meine Eingliederungsvereinbarung hält und mir nicht hilft, sondern mich dabei behindert, unsere Firma zum Laufen zu bringen.
Ich werde, da ich dabei bin, mich darüber schlau zu machen, wie und ob wir auch unter dem ARGE-Satz sozialversicherungspflichtig sein könnten, vermutlich beweisen können, dass das so ist. Wir haben ja nicht viel Kapital und wenn der Verdienst das Kapital einer kleinen Firma bei weitem übersteigt, ist diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, sofern man in diese Höhen kommt. Wir wären mit Jürgens Mitarbeit sicher ab spätestens Oktober 12 aufgrund der guten Auftragslage über gemeinsam über 800 Euro Einnahmen gekommen und damit über mehr als einen 400-Euro-Job für jeden von uns. Also  kann ich mit gutem Gewissen sagen, das die Abteilung midnmang 50plus uns daran gehindert hat, und zwar alle beide, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in unserer eigenen Firma auszuüben, die wir beide hätten durchaus ausüben können und wie lange oder ob nächsten Sommer nicht mehr, das könnte ich nicht genau sagen, nur weil es letzten Sommer schlecht war, viel zu verdienen. Es könnte im Sommer 2013 genauso gut besser sein, denn in die Zukunft kann ich nicht sehen ... die Chefin von midnmang 50plus bildet sich aber ein, sie könnte das. Und außerdem ist das irrelevant, denn auch einige Monate sozialversicherungspflichtig gewesen zu sein und sich mehr Rentenansprüche zu erwirtschaften hätte für uns beide gut sein können. Warum also hindert man uns daran? Das werde ich dem Sozialgericht auch mitteilen, wenn das Aktenzeichen kommt.
 
Außerdem werde ich weiter argumentieren, dass gerade diese 50plus-Sachen ja die Gesundheit der Alten fördern sollen.
 
Unserer Gesundheit schadet es aber, dass wir ein halbes Jahr kaum Bewegung haben, denn durch diese Maßnahme hocken wir ja fast nur noch im Büro, um die Zeit wieder aufzuholen, die Jürgen weg ist ... und das soll uns gesund halten? Ich habe oft das Gefühl, ich breche zusammen.
 
Dass ich neulich so ausgerastet bin und diese Frau schriftlich beleidigt habe, das hatte den Grund, dass ich mit den Nerven vollkommen am Ende war, auch aufgrund von Schlafmangel und zu viel Schreibtischarbeit, denn sie unterstützen einen ja nicht.
 
Und das war schon genauso, als ich den Job und daneben  noch den 1-Euro-Job machen musste, nur dass es damals nur 6 Wochen und nicht wie jetzt volle 6 Monate sind.
 
Ich werde uns spätestens am 1. März 2013 beide in unserer Firma deshalb einstellen, mit Teil-Festgehalt, Rest-Tantiemen, sozialversichert wie sich das gehört und Urlaubsanspruch sowie festen Arbeitszeiten.
 
Und genau das werde ich dem Sozialgericht so auch mitteilen und dass das alles Maßnahmen sind, um uns vor dieser Abteilung zu beschützen.
 
LG
Renate
 

Freitag, 14. Dezember 2012

Beschäftigungsverhältnis in der eigenen Firma


Ich versuche rauszufinden .. früher war ich beispielsweise als Minijobberin bei meinem Ex-Mann in dessen Innenausbauunternehmen beschäftigt, angemeldet hat mich allerdings unsere damalige Steuerberaterin .. ob Jürgen und ich nicht beide oder einer von uns in unserer Firma sogar sozialversicherungspflichtig als 800 Euro-Jobber beschäftigt werden können. Damit wäre jeder von uns über unsere Firma und nicht das Jobcenter sozialversichert, wir würden also krankenversichert sein, ein wenig an Rentenanteilen erwirtschaften, wenn auch nicht viel .. und ich glaube fast, das geht, zumindest bei einem von uns:

Das hier fand ich gerade als Link:



Voraussetzungen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis

Grundsätzlich ist die Frage der Sozialversicherungspflicht bei Familienangehörigen nach den gleichen Kriterien zu beantworten, wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Doch die Abgrenzung zwischen einem regulären abhängigen Beschäftigungsverhältnis und familienhafter Mitarbeit fällt nicht immer leicht. Besonders deshalb, weil die Leistungen an den mitarbeitenden Familienangehörigen häufig aus einer ohnehin bestehenden Unterhaltsverpflichtung resultieren. Damit sind sie keine Gegenleistung für erbrachte Arbeit. Außerdem wird die Arbeit häufig selbstständig und ohne Weisungen des 'Chefs' erledigt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Arbeitgeber die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses möglichst schon dann klären, wenn die Tätigkeit aufgenommen wird.

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Angehörige ist in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert und übt die Beschäftigung tatsächlich aus.
  • Der Angehörige unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, wenn auch in abgeschwächter Form.
  • Der Angehörige wird anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigt.
  • Es wird ein regelmäßiges Entgelt gezahlt, das der Arbeitsleistung angemessen ist (d. h. tariflichen oder ortsüblichen Regelungen entspricht).
  • Von dem Arbeitsentgelt wird regelmäßig Lohnsteuer entrichtet.
  • Das Arbeitsentgelt wird als Betriebsausgabe gebucht.  
Bitte beachten Sie: Die Kriterien werden im Einzelfall nach den tatsächlichen Verhältnissen beurteilt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen. Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind, gilt: Jeder Fall ist anders. So ist es beispielsweise bei Arbeitsverhältnissen zwischen Fremden üblich, dass das Entgelt laufend ausgezahlt wird. Erhält das Familienmitglied stattdessen ein einmalig gezahltes Jahresgehalt, muss davon ausgegangen werden, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Fragen Sie bei Ihrer IKK nach: Die Kundenberater vor Ort helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihres persönlichen Falls. 

Familienhafte Mitarbeit

Kennzeichnend für eine familienhafte Mitarbeit sind regelmäßig zwei Faktoren: Zum Einen, wenn ein Familienangehöriger nur gelegentlich, in unregelmäßigen Abständen gegen Bezahlung aushilft - wie es häufig bei mitarbeitenden Kindern vorkommt. Zum Anderen, wenn keine angemessene Bezahlung für die Arbeitsleistung des Angehörigen gewährt wird. Die Übernahme von Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder Kleidung gehören nicht hierzu; diese werden vielmehr im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung gewährt. In diesem Fall dient die erbrachte Arbeitsleistung dem Erwerb des Familienunterhalts. Bei familienhafter Mitarbeit besteht generell keine Sozialversicherungspflicht.

Beispiel:

Mirja Schulze ist Studentin und hilft in unregelmäßigen Abständen in der Buchhaltung des Handwerksbetriebes ihrer Eltern aus. Sie kann sich ihren Arbeitseinsatz frei einteilen, je nachdem wie viel Zeit ihr das Studium lässt. In der überwiegenden Zeit erledigen die Eltern alle Arbeitsaufgaben ihrer Tochter. Für Ihre Tätigkeit erhält Frau Schulze ein großzügiges, stundenbezogenes Arbeitsentgelt.

Statusfeststellung:
Mirja Schulze unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, denn es besteht kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Ihre Tätigkeit wird als familienhafte Mitarbeit eingeordnet, da Leistung und Gegenleistung in keinem ausgewogenen Verhältnis stehen: Das Entgelt von Frau Schulze liegt einerseits über dem ortsüblichen Durchschnitt, andererseits wird sie nicht anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigt. Zudem arbeitet Frau Schulze nicht weisungsgebunden.

Mitunternehmerschaft

Eine Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn der Angehörige das wirtschaftliche Risiko des Betriebes mit trägt: Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Kredite für das Unternehmen aufgenommen oder Bürgschaften für den Ehepartner eingeräumt werden. Ausgeschlossen ist ein Beschäftigungsverhältnis deshalb aber nicht generell. Wurde per Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart, in dem der Betrieb zum Gesamtgut gehört, kann ebenfalls eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Gleiches gilt, wenn die Ehepartner aufgrund der Regelungen der ehemaligen DDR im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft leben und der Betrieb zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört. In beiden Fällen sind die Ehepartner zu gleichen Teilen Betriebsinhaber - und damit (Mit-)Unternehmer.

Beispiel 1:

Stefanie und Eberhardt Kunze haben bei Ihrer Eheschließung per Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart. Auch der Bäckereibetrieb mit seinen Betriebsanlagen und dem Verkaufsraum zählt zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft. Zudem hat das Ehepaar Kunze gemeinschaftlich einen Kredit aufgenommen, um die Verkaufsräume zu renovieren und die veraltete Backküche zu erneuern.

Statusfeststellung:
Ein Beschäftigungsverhältnis zueinander scheidet grundsätzlich aus, denn beide Ehepartner gelten zu gleichen Teilen als Betriebsinhaber - und damit als (Mit-)Unternehmer. Zudem tragen beide das wirtschaftliche Risiko des Betriebes. Konsequenz: Eine Sozialversicherungspflicht liegt nicht vor.


Eine Mitunternehmerschaft scheidet jedoch grundsätzlich dann aus, wenn die persönliche Arbeitsleistung des Ehegatten deutlich im Vordergrund steht. Etwa dann, wenn kein nennenswertes Kapital in das Gesamtgut fällt. Überschreitet der Wert der zum Gesamtgut zählenden Betriebsgrundstücke, -gebäude und -anlagen sowie des betrieblichen Anlage- und Umlaufvermögens nicht das Sechsfache des Jahresarbeitsentgelts, das mit dem mitarbeitenden Familienangehörigen vereinbart wurde, so ist die Mitunternehmerschaft von untergeordneter Bedeutung. In diesem Fall liegt eine Sozialversicherungspflicht vor.

Beispiel 2:

Carola Klemm erhält für die Beschäftigung im Betrieb ihres Ehemannes ein Arbeitsentgelt in Höhe von 1.200 Euro monatlich. Der Wert des zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Betriebes beläuft sich auf 50.000 Euro.

Statusfeststellung:

Eine Mitunternehmerschaft scheidet aus, da das Sechsfache des Jahresarbeitsentgelts von Frau Klemm höher ist, als der Betriebswert:

1.200 Euro x 12 Monate = 14.400 Euro

14.400 Euro x 6 = 86.400 Euro
86.400 Euro > 50.000 Euro

Konsequenz: Die Mitarbeit von Carola Klemm im familiären Betrieb steht deutlich im Vordergrund und ist damit grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. 


Gehören nur Betriebsgrundstücke, -gebäude und -anlagen, nicht aber der Betrieb, zum gemeinschaftlichen Eigentum, wird im Übrigen dadurch ein Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen. Jedoch kann eine kostenlose oder verbilligte Nutzungsüberlassung im Einzelfall wiederum gegen die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses sprechen. So kann eine Mitunternehmerschaft abschließend immer nur im Einzelfall geklärt werden. Liegt sie vor, besteht keine Sozialversicherungspflicht. 

Feststellung der Sozialversicherungspflicht

Soll ein Familienangehöriger im Betrieb mitarbeiten, meldet der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis wie üblich bei der zuständigen Krankenkasse an.
Seit Anfang 2008 müssen Sie keinen gesonderten Antrag mehr stellen, um den Status mitarbeitender Kinder feststellen zu lassen. Bei Beginn der Beschäftigung tragen Sie einfach das Statuskennzeichen "1" für Familienangehörige in die Anmeldung zur Sozialversicherung ein. Daraufhin sendet Ihnen die Krankenkasse einen Fragebogen zu, mit dem der individuelle Arbeitnehmerstatus geklärt wird. Dort kreuzen Sie an, ob es sich um einen Ehepartner oder das eigene Kind handelt. Unter anderem werden auch die Weisungsbefugnis oder etwaige Beteiligungen erörtert.

Liegt bei Ehepartnern keine Mitunternehmerschaft oder familienhafte Mitarbeit vor, stellt die Krankenkasse die Sozialversicherungspflicht fest und teilt Ihnen und dem Versicherten dies mit. Ist die Sachlage nicht eindeutig, wird der Einzelfall zur endgültigen Entscheidung an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) weitergeleitet. Handelt es sich um ein mitarbeitendes Kind, wird der Fragebogen direkt an die DRV Bund weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, eine Mitunternehmerschaft oder eine familienhafte Mitarbeit handelt. Das Ergebnis der Statusfeststellung wird Arbeitgeber und Versichertem mitgeteilt und ist für alle Bereiche der Sozialversicherung bindend.


Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wird im Einzelfall entschieden, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht, obwohl Beiträge gezahlt wurden, können diese nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Grundsätzlich werden zu Unrecht gezahlte Beiträge nur im Rahmen der Verjährung (vier Jahre) erstattet. Weiter zurückliegende Zahlungen gelten seit Anfang 2008 auch in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeiträge. Für zu Unrecht gezahlte Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ist eine rückwirkende Erstattung schon immer nur für die letzten vier Jahre möglich. Eine Erstattung von Beiträgen ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn ein Sozialversicherungsträger wegen dieser Beiträge Leistungen erbracht hat.

Freiwillige Mitgliedschaft in der IKK

Mitarbeitende Familienangehörige, die nicht der Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer unterliegen, haben in der Regel die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der IKK.

Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar vorher zwölf Monate lang ununterbrochen gesetzlich krankenversichert waren oder in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten erfüllen. Wenn Sie von einer anderen Krankenkasse zur IKK wechseln möchten, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Beachten Sie auch, dass bei einem Krankenkassenwechsel eine 18monatige Bindungsfrist besteht. Weitere Fragen zur freiwilligen Krankenversicherung beantwortet Ihnen Ihre IKK gerne in einem persönlichen Gespräch.

Oder hier:


Ehegattenarbeitsverhältnis

 

 

Im Sinne der Lohnsteuervorschriften wird ein Ehegattenarbeitsverhältnis anerkannt, wenn die Voraussetzungen der R 4.8 EStR erfüllt sind.
Für die Entscheidung, ob ein Ehegattenarbeitsverhältnis sinnvoll ist, sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
  • Ein wesentlicher Vorteil eines Ehegattenarbeitsverhältnisses liegt bei der Gewerbesteuer, denn die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten mindern den Gewinn und damit den für die Höhe der Gewerbesteuer maßgebenden Gewerbeertrag.
  • Steuermindernd wirkt sich beim Ehegattenarbeitsverhältnis der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 EUR jährlich aus, der stets bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen wird, und zwar auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht für das ganze Jahr bestand.
  • Eine weitere erhebliche Ersparnis kann sich eventuell dadurch ergeben, dass der Arbeitslohn des Ehegatten ganz oder teilweise pauschal versteuert wird. Ein Wechsel von der Einzelbesteuerung nach Lohnsteuerkarte zur Pauschalbesteuerung im Laufe eines Jahres ist immer dann rechtsmissbräuchlich, wenn er nur erfolgt, um den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.044 EUR in voller Höhe zu erhalten.
  • Besteht für das Ehegattenarbeitsverhältnis Sozialversicherungspflicht, weil die Geringfügigkeitsgrenzen (Entgelt ab 01.04.2003 über 400 EUR monatlich, davor 325 EUR) überschritten werden und ein Arbeitsverhältnis wie unter fremden Arbeitnehmern besteht, so ergibt sich für den Ehegatten des Arbeitgebers zunächst eine günstige Kranken- und Rentenversicherung, weil für die Beitragsberechnung lediglich das tatsächliche Entgelt zu Grunde gelegt wird. Der Ehegatte hat dann Anspruch auf die steuerfreien Arbeitgeberanteile, also die Hälfte des Beitrages zur Sozialversicherung, die Betriebsausgaben des Unternehmens darstellen. Arbeitslosenversicherungspflicht besteht nur, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 15 Stunden beträgt oder eine mehr als geringfügige Beschäftigung gem. § 8 SGB IV ausgeübt wird.
  • Im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses kommen auch Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz in Betracht. Darüber hinaus kann der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung vorteilhaft sein. Siehe auch Pensionsrückstellung .
    Bei der Direktversicherung ist das Urteil des BFH vom 16.05.1995 (BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93, BStBl II 1995, 873) zu beachten, wonach Beiträge des Unternehmers für eine Direktversicherung des Ehegatten nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, soweit die Beträge für die Altersversorgung eine Überversorgung des Ehegatten darstellen (30 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns).
Infolge der steuerlich günstigen Gestaltungsmöglichkeiten sind an die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit Angehörigen strenge Voraussetzungen geknüpft. Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis klar, eindeutig und ernsthaft vereinbart ist und entsprechend den Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird (BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68, BStBl II 1972, 944). Die Ernsthaftigkeit eines solchen Arbeitsverhältnisses wird insbesondere dadurch dokumentiert, dass durch die Mitarbeit des Angehörigen eine fremde Arbeitskraft ersetzt wird und dass ein angemessener Lohn gezahlt wird, den auch ein fremder Arbeitnehmer bei gleichem Umfang und gleicher Art der Tätigkeit erhalten würde (BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85, BStBl II 1987, 336). Auch die Grundsätze des R 4.8 EStR sollten konsequent beachtet werden.
Damit eine tatsächliche Durchführung des Ehegattenarbeitsverhältnisses anerkannt wird, müssen die Gehaltszahlungen in den Verfügungsbereich des Arbeitnehmerehegatten gelangen. Eine bargeldlose Zahlung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, empfiehlt sich jedoch, um eventuelle Nachweisschwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Entgegen der langjährig von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch dann wirksame Gehaltszahlungen vorliegen, wenn die Auszahlung zu Gunsten eines Kontos erfolgt, über das die Ehegatten jeweils allein verfügen können - ein so genanntes "Oderkonto" (BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34). Problematisch sind dagegen Zahlungen auf ein Konto, über das die Ehegatte nur gemeinschaftlich verfügen können. Der Entscheidung lässt sich jedoch entnehmen, dass zumindest in Fällen, in denen die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen zweifelhaft ist, von dem Zahlungsweg des Arbeitslohnes Indizwirkung ausgeht. Um die Ernsthaftigkeit der Gehaltsvereinbarung zusätzlich zu unterstreichen, sollte daher grundsätzlich für den Ehegatten ein eigenes Konto eingerichtet werden, auf das die Lohn- / Gehaltszahlungen überwiesen werden. Wie das Geld dann später durch den Arbeitnehmerehegatten konkret verwendet wird, ist dagegen weiterhin unerheblich.
Die sonst nicht berufstätige Ehefrau arbeitet im Betrieb des Ehemannes mit und erhält eine für ihre Tätigkeit als angemessen anzusehende monatliche Vergütung von 270 EUR. Außerdem sind - wie im Betrieb üblich - die vermögenswirksam angelegten Leistungen von 40 EUR/monatlich vom Arbeitgeber übernommen worden.
Für die Ehefrau liegt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Als Betriebsausgaben des Ehemannes wirken sich im Kalenderjahr aus
= Minderung der gewerblichen Einkünfte insgesamt 4.650 EUR
Der Bruttolohn (einschließlich der vermögenswirksamen Leistungen) 3.720,00 EUR
+ pauschale Sozialversicherungsbeiträge (23 % v 3.720 EUR) 855,60 EUR
+ einheitliche Pauschsteuer (2 %) 74,40 EUR
------------
Die tatsächliche Auswirkung bei Einkommensteuer, Kirchensteuer, (ggf. Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer hängt von den jeweils anzuwendenden Steuersätzen ab.
Demgegenüber sind bei der Ehefrau keine Einkünfte anzusetzen, da sie lediglich pauschal versteuerte Einnahmen erhält.
Sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten sind, kann die Ehefrau auch die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 48 EUR erhalten, vgl. Arbeitnehmer-Sparzulage .
Zur Behandlung der Beschäftigung im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenzen ab 01.04.2003 vgl. auch Geringfügige Beschäftigung .
Für ein Ehegattenarbeitsverhältnis benutzen Sie z.B. den folgenden Musterarbeitsvertrag:
ARBEITSVERTRAG
 
Der Arbeitsvertrag ist da dann auch noch als Beispiel genannt .. nicht so wichtig für uns hier.
 
 
 
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten
(1)
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten können steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden.
Arbeitsverhältnisse mit Personengesellschaften
(2)
Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung des Arbeitsverhältnisses eines Ehegatten mit einer Personengesellschaft, die von dem anderen Ehegatten auf Grund seiner wirtschaftlichen Machtstellung beherrscht wird, z.B. in der Regel bei einer Beteiligung zu mehr als 50%, gelten die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen im Allgemeinen entsprechend. Beherrscht der Mitunternehmer-Ehegatte die Personengesellschaft nicht, kann allgemein davon ausgegangen werden, dass der mitarbeitende Ehegatte in der Gesellschaft die gleiche Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer hat und das Arbeitsverhältnis deshalb steuerrechtlich anzuerkennen ist. 
...
 
Ich glaube, ich werde mich, wenn wir verheiratet sind, was ja nach dem 1.3.13 der Fall sein wird, einmal genau mit unserer Krankenkasse und dem Finanzamt in Verbindung setzen, ob nicht einer von uns oder aber alle beide in der Firma versicherungspflichtig beschäftigt und der andere familienversichert oder sogar beide sozialversichert werden können.
 
Und dann hat das Jobcenter ein Problem noch zu sagen, wir wären ja Minijobber, denn gemeinsam und wenn man uns arbeiten lässt, kommen wir sicher auf mehr als 800 Euro Verdienst und der wäre nämlich sozialversicherungspflichtig, wenn ein Vertrag vorliegt, dass jemand eingestellt wird.
 
Schaun wir mal.
 
LG
Renate
 

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Sahnegemüsepfanne mit Schinkenknackern


Ein winterliches Gericht hatten wir gestern, und zwar nenne ich das mal Sahnegemüsepfanne mit Schinkenknackern.

Ich habe in meine Gusseisenpfanne 1 Tasse Wasser, etwas Olivenöl und Rapsöl, einen Teelöffel grobes Meersalz, Pfeffer und Thymian und 1 Becher Schmand sowie 1 Schlagsahne getan, dann habe ich in die Pfanne 4 Möhren in Scheiben geschnitten und eine kleine Steckrübe in Würfeln, dazu noch einige Scheiben von rohen Kartoffeln (hatte 4 mittelgroße Kartoffeln genommen), dann zuletzt noch 8 Schinkenknacker von Lidl (eine Art Kochwurst) in Scheiben drunterheben und alles ca. 20 Minuten köcheln lassen.

Für uns beide reicht dieses Gericht mindestens 2 x, ich habe gestern eine große Menge übrig behalten, sollte also auf jeden Fall so wie beschrieben für 4 Personen reichen.

Zum Nachtisch hatten wir Birnen und Bananen als Obstsalat, mit etwas Zucker bestreut und oben drauf ein Joghurt mit der Ecke, Sorte mit Erdbeersoße.

Guten Appetit
Renate

Unsere gefiederten Freunde haben jetzt Hunger


Bei dieser eisigen Kälte und dem vielen Schnee draußen freuen sich die Singvögel über etwas Futter. Früher als wir noch einen Garten hatten, haben wir immer sehr viele Vögel füttern können.

Heute sind es weniger, weil Jürgen und ich im 3. Stock wohnen und nicht alle Vogelarten hoch bis an unser Fenster und in unser kleines Vogelhaus an der Scheibe kommen. Meisen wie die oben kommen hier viele, auch Kleiber sehe ich oft, manchmal Spatzen, Finken zum Beispiel gar nicht und Rotkehlchen, wie das unten, ebenfalls nicht. Vielleicht fliegen die nicht so hoch.
Auch Schwarzdrosseln und andere Drosseln kommen leider nicht an unser Vogelhaus, aber einer ist klasse, das ist ein Bundspecht, der immer unsere Meisenknödel bearbeitet und wenn er trommelt, dann hört man das ganz laut sogar durch die Scheibe. Das Foto beziehungsweise alle Fotos sind nicht von mir, denn die Singvögel zu knipsen ist kaum möglich. Wenn ich mich hier bewege, was ich ja muss, um die Kamera aufzunehmen, dann fliegen die weg. Schade. Aber so wie unten sieht es hier auch aus, denn der Specht unseren Meisenknödel beknabbert.
Im Radio sagte jemand vom NABU, man soll die Vögel noch nicht füttern. Also ich weiß nicht, ich finde, so langsam kann man das ruhig tun.

LG
Renate



Daran hat das Jobcenter jetzt selbst schuld


Mal eine Kopie meines Zusatzes zu unserer Einkommenseinschätzung ab Januar 2013.



Zusatz zu unserer Erklärung zur Voreinschätzung unserer Einkommenslage ab Januar 2013:

Sehr geehrte Leistungsabteilung,

unter sehr viel Mühe und Kraftaufwand und einer Arbeitsleistung von 7 Tagen die Woche bis Mitternacht war es uns möglich, unseren Neukunden halbwegs bei Laune zu halten und im November Einnahmen von 505,32 Euro zu erzielen.

Er hatte viel zu tun, beide Portale hatten vor Weihnachten viele Aufträge. Das ist momentan auch noch so.

Erfahrungsgemäß wird ab Januar nicht mehr ganz so viel zu tun sein. Mit dem Neukunden wäre das vielleicht anders gewesen.

Aber unserem Neukunden haben wir nach der Auskunft der Chefin von midnmang 50plus nun mitgeteilt, dass unsere Bemühungen, Herrn Jürgen Gilberg aus der Maßnahme ProVil 50plus herauszunehmen, leider gescheitert seien.

Er wird deshalb ein anderes Texter-Büro beauftragen, das auch die Zeit hat, sofort alle Aufträge, die dringlich sind, zu bearbeiten, denn wir können das ja leider nicht leisten, weil die Chefin von midmang 50plus es für erforderlich hält, dass Herr Gilberg bei der FAW-Maßnahme zur Tatenlosigkeit verurteilt wird statt hier zu Hause arbeiten und Geld verdienen zu können.

Der Kunde ist zumindest vorerst weg.

Ob es uns gelingen wird, ihn im März wieder für uns zu gewinnen, darüber können wir Ihnen jetzt keine Auskunft geben. Wir vermuten, er wird bei dem anderen Texter-Büro bleiben, es sei denn, dass er mit deren Arbeit nicht zufrieden ist.

Wir werden deshalb für die Zukunft ab Januar unsere Umsätze auf allerhöchstens 300 Euro im Monat einschätzen.

Weder Frau Hafemann noch Herr Gilberg sind körperlich und psychisch in der Lage, ohne Pause und Urlaub immer nur mit 4 Stunden Schlaf pro Tag auszukommen und 7 Tage die Woche durchzuarbeiten. Dafür sind wir nämlich wirklich zu alt und auch ein junger Mensch würde das nicht durchhalten.

Seitens des Jobcenters ist uns bisher immer gesagt worden, auch kurzfirstige Jobs könnten wichtig sein.

Die Chefin von midnmang 50plus hat aber gestern wörtlich zu Herrn Gilberg gesagt, dass es nicht wichtig wäre, wenn wir als Texter gemeinsam zumindest an ca. 8 von 12 Monaten fast unseren Hartz-IV-Anspruch halten könnten, wenn wir jetzt diesen Kunden zufrieden stellen würden, sondern wir könnten ja wieder mehr Hartz IV-Ansprüche haben, wenn das Sommerloch für Texter in der Zeit von ca. Mai bis August käme.

Sie hätte aber bald gute Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern, die wirklich fest Leute über 50 einstellen wollen würden, noch sei es aber nicht ganz so weit.

Warum es deshalb nun nötig ist, dass Herr Gilberg tatenlos mit anderen alten Menschen in einem Raum eingesperrt wird und man ihm oder uns solche interessanten Job-Angebote nicht einfach zuschicken könnte und uns trotzdem hier zu Hause arbeiten lassen könnte, ist aus unserer Sichtweise nicht verständlich. Wir haben deshalb auch Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.

Da wir die Erfahrung gemacht haben, dass Klagen dort lange brauchen, um bearbeitet zu werden, machen wir uns da aber keine großen Hoffnungen und haben unserem Kunden deshalb absagen müssen.

Das Jobcenter wollte es ja so.

Es ist nicht unsere Schuld, dass das Jobcenter uns dann leider wieder fast vollständig weiter unterstützen werden muss, denn die Maßnahme einfach abbrechen und darauf hoffen, dass wir es ohne ergänzende Leistungen seitens des Jobcenters schaffen, tut uns leid, das konnten wir nun auch nicht riskieren.

Wir verstehen die Handlungsweise des Jobcenters nicht mehr.

Vielleicht versteht es ja die Leistungsabteilung besser.

Mit freundlichen Grüßen




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(Renate Hafemann) (Jürgen Gilberg)


Mittwoch, 12. Dezember 2012

 Perspektive 50plus - klickt Euch da mal durch

Das kommt nämlich von oben!


http://www.perspektive50plus.de/kontakt/

Denen habe ich gerade folgendes geschrieben ... da müsst Ihr mal googeln, da ist der ganze Quatsch aufgelistet mit der Gesundheitserziehung für Alte und was sie so vor haben, um uns alte Leute komplett zu verarschen.

....

Ich möchte Ihnen heute erzählen, dass ich gestern wegen der angeblichen Förderung meines Lebensgefährten und Mitarbeiters in unserem Texter-Büro Jürgen Gilberg Klage vor dem Sozialgericht Kiel eingereicht habe, damit man meinen Partner endlich von den entwürdigen Erlebnissen bei der FAW und dem vermeintlich hilfreichen Kurs ProVil 50plus befreit.
Wir haben uns selbständig gemacht. Wir könnten in den Wintermonaten eventuell so eben und eben gemeinsam schaffen, dass das Jobcenter uns nur noch kranken- und rentenversichern müsste, denn ein Vermögen verdienen Online-Werbetexter nicht unbedingt. Da es eine selbständige Tätigkeit ist, können die Sommermonate auch immer wieder so knapp werden, weil sich dann anders als im Winter ca. 60.000 Texter um weniger Aufträge als im Winter reißen, wo sich die Auftraggeber eher um die Texter reißen, so dass wir dann sicher ganz aufstocken müssten.
Ist das ein Grund, einen Teil unserer kleinen Firma ausgerechnet für 6 Monate in der Hauptsaison für Werbetexter in eine Maßnahme zu stecken, in der die Teilnehmer gemeinsam in einem Raum gesperrt werden .. und dort machen die nichtmal Bauchtanzkurse oder Laufen mit dem Schrittzähler oder derart lächerlichen Quatsch, sonder sie machen weniger, nämlich gar nicht. Arbeiten kann man mit den dort vorhandenen PCs auch nicht, denn die funktionieren nicht richtig, so dass mir mein Partner von dort aus bei der Arbeit nicht helfen kann.
Ich bin so wütend, ich bin kurz davor, dort hinzufahren und zu riskieren, dass es mir genauso ergeht wie einem anderen Teilnehmer, der dann nach einer Wutattacke direkt in dieser Abteilung nun ein Anti-Aggressionstraining bei einem Psychotherapeuten machen soll.
Verstehen Sie sowas unter Hilfe für ältere Menschen, die aufgrund Ihrer eigenen unmöglichen Gesetzgebung in Bezug auf einen Mindestlohn aufstocken müssen, weil sie trotz Arbeit eben nicht so viel verdienen wie den Hartz-IV-Satz???
Eine Antwort würde ich toll finden.

Renate Hafemann, auch stellvertretend für meinen Lebensgefährten Jürgen Gilberg und viele Leser unseres Blogs, in dem wir über diese Mißstände berichten, die persönlich betroffen sind und in Plön alle genau das gleiche erleben und erleiden müssen.

Was soll so etwas?

Glaubt unsere Regierung wirklich, dass wir älteren Menschen, die so etwas erleben müssen, sie noch wählen wird?

m.f.g.
Renate Hafemann

Ich habe an diesen Scheißverein 50plus mal eine ehrliche mail geschickt!


-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 12 Dec 2012 13:27:37 +0100
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: mitnmang@jobcenter-kreis-ploen.de
Betreff: An die Chefin von diesem Scheißladen

Wissen Sie was, beste Frau mir doch scheißegal, wie Sie heißen mögen !!!!!

Sie haben ja tatsächlich die Güte besessen, meinen Partner anzurufen und al der Ihnen mitteilt hat, dass wir durchaus in der Lage wären, in den Wintermonaten auf ca. 1.600 Euro gemeinsanem Verdienst zu kommen und im Sommer nicht genau wissen können, wie es dann läuft, haben Sie ihm erklärt, aber das Sommerloch könnte ja für uns kommen und Sie hätten ja so tolle Kontakte.

Sie blöde Kuh .. einen Scheiß haben Sie!!!

Machtgeil sind Sie alte Hexe .. Sie machen Menschen und deren Existenz einfach kapputt ...und sowas wundert sich, wenn Sie inzwischen ein Anti-Exkalationstraining und Personenschutz brauchen???

Da müssen Sie sich aber nicht drüber wundern, denn dass Menschen irgendwann ausrasten, die sowas erleben müssen, das ist vollkommen normal.

Wir Alten sind nämlich weder Vieh noch unmündige Kinder, mit denen man machen darf, was man will, dieser Staat braucht endlich eine Revolution .. und die wird er auch kriegen und die Leute, die sich dann schuldig gemacht haben und solche Menschen wie Sie gehören zu den persönlich Schuldigen, ich hoffe, Sie kriegen eine Strafe vom Volk, die sich gewaschen hat mit Knast und Zwangsarbeit und Maßnahmen, die das überbieten, was sie den Menschen antun, die es mit solchen hirnlosen Menschen wie Ihnen zu tun haben.

Hochachtungvoll und wir sehen uns vor Gericht wieder!
Renate Hafemann
--
Ich wünsche Euch einen schönen Tag.

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Dienstag, 11. Dezember 2012

Schellfisch mit Käse überbacken im Reis-Gemüse-Bett


Heute war bei uns mal wieder Fischtag.

Das Rezept ging so:

Eine Portion Parboiled Reis in Salzwasser gar kochen und abgießen. Dann eine Auflaufform mit Olivenöl einölen und den Reis hinein geben. Die Schellfisch-Filets auf den Reis legen. Dann den Fisch mit Salz und Zitronensaft würzen, über dem Fisch eine Portion Pflück-Salat, gewürfelte grüne Gurke, gewürfelte Zucchini, gewürfelte rote Paprikaschote, gewürfelte Tomaten und Frühlingszwiebeln in Streifen geschnitten verteilen. Dann mit einem Paket flüssiger Schlagsahne begießen und oben drauf geriebenen Emmentaler streuen. Danach das ganze Gericht ca. 25 Minuten bei 200 Grad im Backofen backen.

Zum Nachtisch gab es klein geschnittene Birne und Banane mit etwas Zucker gestreut und darüber je ein Joghurt mit der Ecke, Sorte mit Erdbeersoße verteilt.

Guten Appetit
Renate

Wir haben jetzt das Jobcenter beim Sozialgericht verklagt


So .. heute hat es gereicht. Statt Jürgen von der Maßnahme freizustellen, schickt uns doch heute eiskalt das Jobcenter ein Schreiben, wir hätten ja jetzt einen Großkunden und so viele Einnahmen, dass wir nun angeben sollen, wie viel es denn mehr wäre oder man würde uns am nächsten Ersten die Bezüge ganz streichen. Dabei kann Jürgen ja wegen der Maßnahme so gut wie gar nicht mitarbeiten und ich hatte doch darum gebeten, dass er mir helfen kann, damit wir mehr verdienen können und nie gesagt, dass wir einen Großkunden haben, sondern einen ersten Kunden, den ich gerne zufrieden stellen würde.

Die spinnen doch total.

So haben wir das nun formuliert und müssen schauen, was daraus wird:

"-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 11 Dec 2012 23:56:06 +0100
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: "Arge Plön" <arge-ploen@arge-sgb2.de>, verwaltung@sg-kiel.landsh.de
Betreff: Zur Kenntnisnahme bezüglich unserer Klage vor dem Sozialgericht

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg, Nr. BG 13106BG0000064

An Ihre Geschäftsleitung/Beschwerdestelle bzw. jemand, der etwas zu sagen hat!

Eine Kopie dieser e-mail geht vorab auch ans Sozialgericht, der Brief ist bereits per Post unterwegs.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es tut uns sehr leid, aber so wie man uns seitens der angeblich alte Leute fördernden Stelle midnmang 50plus behandelt und uns so behindert, unsere kleine Firma am Leben zu erhalten und auszubauen, das geht so nicht mehr weiter.
Wir haben heute Klage beim Sozialgericht Kiel eingereicht und leiten Ihnen den Text dieser Klage unten in dieser e-mail zur Kenntnisnahme weiter und hoffen auf eventuell doch Einsicht darin, Herrn Gilberg endlich nach Hause zu schicken, damit er in unserer Firma arbeiten kann.

m.f.g.
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg

Abs.: Jürgen Gilberg und Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

11.12.12

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel


Bitte, die Klage per einstweiligem Rechtsschutz (Eilverfahren) zu bearbeiten!
Klage gegen das Jobcenter Plön wegen sofortigem Abbruch der Maßnahme ProVil 50plus bei der FAW, da sie unsere Existenz als selbständige Werbetexter/Autoren gefährdet
Bitte, unsere Akte (Nummer BG 13106BG0000064) wieder einem Sachbearbeiter des örtlichen Jobcenters Preetz zu geben

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind beide alt und haben am 18. Dezember 2011 die Chance ergriffen, uns zunächst beide als Texter bei dem Text-Portal textbroker.de zu bewerben und wurden auch angenommen. Wir haben uns eingearbeitet, mit einer kleinen Firma, die wir „Die Textritter GbR“ nennen, selbständig gemacht und alles ordnungsgemäß dem Jobcenter gemeldet. Hilfe hatten wir von dort gar keine, denn es begann schon damit, dass Frau Renate Hafemann einen 1-Euro-Job, der noch bis Mitte März 2012 lief, zu Ende machen musste, statt sich voll auf die neue Aufgabe konzentrieren zu können.
Ebenfalls im März 2012 entdeckten wir beide als zweites kleines Standbein das Textportal content.de und wurden auch dort beide angenommen.
Bis ca. Mitte Mai lief die Arbeit recht gut und wir beide wurden auch schneller, dann kam das für alle Texter immer schlimme sogenannte Sommerloch, wo sich ca. 60.000 Texter, die zum Teil weltweit tätig sind, da das Internet keine Grenzen kennt, um eine im Sommer immer sehr kleine Auftragsmenge reißt. Wir beide haben uns mit viel Schauen, ob Aufträge da sind, was nicht wenig Arbeit war, über den Sommer so durchgeschlagen.
Erfahrungsgemäß ist der Herbst eine Zeit, wo Texter viel zu tun haben, aber gerade da hinderte uns unser neu für uns eingerichtetes Fallmanagement midnmang 50plus in Plön daran, vernünftig weiter arbeiten zu können, denn Herr Jürgen Gilberg wurde in eine angeblich lohnende Maßnahme bei der FAW, die sich ProVil 50plus nennt, gesteckt.
Etwas Entwürdigenderes haben wir an „Fortbildungsmaßnahme“ noch nie erlebt. Nach einigen sinnlosen Vorträgen begann dann die Zeit, in der die Teilnehmer dieser Maßnahme buchstäblich zum kompletten Nichtstun in einem Raum verurteilt werden, in dem logischerweise, da niemand eine Aufgabenstellung zu erledigen hat und kein Unterricht stattfinden, immer ein Höllenlärm ist. Die dort stehenden Computer sind von ihren Funktionen nicht so eingerichtet, dass man von dort aus die Tätigkeit als Texter ausüben könnte. Es ist nur sinnlos vertane Zeit.
Da wir als Texter gelernt haben, wie man einen Blog aufbaut, haben wir uns einen eingerichtet und machen dort natürlich Werbung für uns.
So fand uns ein erster Kunde, als die Maßnahme von Herrn Gilberg gerade begonnen hatte.
Wir haben mehrfach darum gebeten, Herrn Gilberg doch wieder nach Hause zu lassen, da wir hier zwar nicht so viel verdienen würden, um ganz auf ergänzende Hartz IV-Leistungen verzichten zu können, aber auf jeden Fall im Herbst bis Weihnachten recht gut, denn da haben Werbetexter sehr viel zu tun, auch im Neuen Jahr sst es sicher noch besser als im Sommer. Und dieser erste eigene Kunde, der nicht über die Textportale kam, könnte für uns auch bedeuten, dass es im kommenden Sommer nicht ganz so auftragsarm wird.
Statt Herrn Gilberg endlich von dieser sinnlosen Maßnahme zu befreien, damit er hier zu Hause vernünftig arbeiten kann, um die Selbständigkeit auszubauen .. denn die Arbeit eines Texters findet weder abends noch am Wochenende, sondern in erster Linie in der Arbeitswoche über Tag statt, denn in dieser Zeit werden Aufträge vergeben und schnell gebraucht und auch oft Änderungen verlangt, wofür man Zeit haben muss ...kam heute nur ein Schreiben vom Jobcenter Plön, wir hätten ja jetzt einen Großkunden und würden viel mehr verdienen und man würde von uns nun verlangen anzugeben, wie viel wir denn nun mehr verdienen würden oder am kommenden Ersten die Bezüge vollständig streichen.

Wir haben nie gesagt, dass wir einen Großkunden haben, sondern dass wir einen ersten eigenen Kunden haben und es sehr nett wäre, wenn wir uns beide jetzt um diesen Kunden kümmern könnten, damit wir ihn nicht sofort wieder verlieren, weil Frau Renate Hafemann das alleine nicht schaffen kann.

Ein Werbetexter verdient kein Vermögen. Das tun wir weder über beide Portale noch über diesen neuen Kunden, aber in unserem Alter ist es sicher mehr als nichts und eine Chance.

Und wo ein erster Kunde ist, könnte, wenn wir das anständig machen können, weil das Jobcenter uns lässt, auch ein zweiter und weitere Kunden kommen.

Dafür braucht man aber Zeit.

Die Organisation eines Texter-Büros erfordert ca. 50 % der Arbeitszeit einer Person nur für Verwaltungsaufgaben wie Rechnungen schreiben, buchen, Telefonate, Akquisition. Die zweite Person allerdings kann zu ca. 100 % dann Texte bearbeiten.

Momentan sieht es so aus, dass Frau Hafemann nur 1/3 der Texte bearbeiten kann, wie wir sie zu zweit bearbeiten könnten, denn sie steht vor der Verwaltungsarbeit für die Firma ja ganz alleine.

Wir könnten beide pleite gehen und auch unseren ersten Kunden und sogar unsere Erlaubnis zur Mitarbeit in den Portalen verlieren, wenn man uns nicht endlich in Ruhe unsere Arbeit machen lässt.

Und davon, dass wir bisher ein Vermögen verdient haben, kann keine Rede sein.

Wir hätten aber wesentlich mehr verdienen können, wenn man uns denn vom 1.9.12 an bis jetzt hätte in Ruhe arbeiten lassen statt Herrn Gilberg mit so einer sinnlosen Tätigkeit zu belasten, die wirklich nicht mehr als menschenwürdig bezeichnet werden kann, sondern die wir als reine Schikane für ältere Menschen empfinden. Unsere Firma könnte schon viel besser da stehen, wenn man uns das erspart hätte.

Wir bitten darum, unsere Akte wieder einem der normalen Sachbearbeiter des Jobcenters Preetz zu überstellen und Herrn Gilberg sofort zu erlauben, zu Hause zu bleiben und in unserer Firma endlich so arbeiten zu können, wie es erforderlich wäre.

Außerdem behindert die Maßnahme ProVil  50plus die Vertragsbedingungen einer GbR, in der alle Geschäftspartner zu gleichen Teilen am Erfolg des Unternehmens mitzuarbeiten haben.

Danke für eine schnelle Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen


--
Ich wünsche Euch einen schönen Tag.

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LG Renate und Jürgen

Montag, 10. Dezember 2012

Schumi mit nur einem PS !


Das lief uns bei Facebook zufällig über den Weg. Michael Schumacher beim Reiten, und das wirklich nicht schlecht! Schaut mal.


Da musste ich ja mal forschen und habe gefunden, dass Michael Schumacher seiner Frau Corinna zum 10. Hochzeitstag eine Ranch geschenkt hat, auf der sie jetzt Quarter Horses hält und sich selbst auf die Reitweise Reining spezialisiert hat .. daher hat er das also gelernt, und wie man gesehen hat, macht er das super.


Die Ranch war gar nicht leicht zu finden, aber das hier ist sie.


LG Renate

Mit Bloggen Geld verdienen

Bericht über November 2012


Ich verlinke Euch gleich noch einmal den Bericht über Oktober 2012, damit Ihr sehen könnt, wie toll wir uns inzwischen doch mit den Einnahmen des Blogs haben steigern können. Es ist zwar immer noch nicht so viel, dass Google Adsense etwas auszahlen würde, aber es wird, würde ich sagen.

Schaut einfach mal selbst, wie es läuft:

Das war im Oktober:


Oktober 2012
Geschätzte Einnahmen
3,55 €
Seitenaufrufe
2.377
Klicks
12
Seiten-CTR
0,50%
CPC
0,30 €
Seiten-RPM
1,49 €
 
Das war da gegenüber dem September schon eine gewaltige Steigerung, aber nun schaut mal, wie es im November lief!!!
 
Geschätzte Einnahmen 13,35 Euro

Seitenaufrufe 2.695
 
Klicks 33
 
Seiten-CTR 1,22 %
 
CPC 0,40 Euro
 
Seiten-RPM 4,95 Euro
 
Ist das nicht schon gut?
 

Do., 1. Nov 2012
92
0
0,00%
0,21 €
0,02 €
Fr., 2. Nov 2012
72
0
0,00%
0,21 €
0,02 €
Sa., 3. Nov 2012
72
1
1,39%
0,43 €
5,94 €
0,43 €
So., 4. Nov 2012
80
3
3,75%
0,48 €
17,83 €
1,43 €
Mo., 5. Nov 2012
91
1
1,10%
1,24 €
13,62 €
1,24 €
Di., 6. Nov 2012
69
3
4,35%
0,86 €
37,60 €
2,59 €
Mi., 7. Nov 2012
88
3
3,41%
0,25 €
8,67 €
0,76 €
Do., 8. Nov 2012
77
0
0,00%
0,22 €
0,02 €
Fr., 9. Nov 2012
71
0
0,00%
0,12 €
0,01 €
Sa., 10. Nov 2012
95
0
0,00%
0,05 €
0,00 €
So., 11. Nov 2012
84
1
1,19%
0,09 €
1,06 €
0,09 €
Mo., 12. Nov 2012
99
0
0,00%
0,20 €
0,02 €
Di., 13. Nov 2012
90
3
3,33%
0,22 €
7,49 €
0,67 €
Mi., 14. Nov 2012
105
2
1,90%
0,17 €
3,30 €
0,35 €
Do., 15. Nov 2012
93
2
2,15%
0,35 €
7,56 €
0,70 €
Fr., 16. Nov 2012
67
0
0,00%
0,44 €
0,03 €
Sa., 17. Nov 2012
90
0
0,00%
0,28 €
0,03 €
So., 18. Nov 2012
90
0
0,00%
0,20 €
0,02 €
Mo., 19. Nov 2012
57
1
1,75%
0,13 €
2,21 €
0,13 €
Di., 20. Nov 2012
128
3
2,34%
0,38 €
8,79 €
1,13 €
Mi., 21. Nov 2012
86
1
1,16%
0,48 €
5,53 €
0,48 €
Do., 22. Nov 2012
70
2
2,86%
0,73 €
20,96 €
1,47 €
Fr., 23. Nov 2012
126
2
1,59%
0,13 €
2,07 €
0,26 €
Sa., 24. Nov 2012
130
1
0,77%
0,08 €
0,61 €
0,08 €
So., 25. Nov 2012
91
0
0,00%
0,22 €
0,02 €
Mo., 26. Nov 2012
116
1
0,86%
0,32 €
2,76 €
0,32 €
Di., 27. Nov 2012
86
2
2,33%
0,31 €
7,28 €
0,63 €
Mi., 28. Nov 2012
118
1
0,85%
0,37 €
3,15 €
0,37 €
Do., 29. Nov 2012
87
0
0,00%
0,46 €
0,04 €
Fr., 30. Nov 2012
75
0
0,00%
0,15 €
0,01 €

Durchschnittswerte
89
1
0,44 €

Summen
2.695
33
1,22%
0,40 €
4,95 €
13,35 €
 

Ich bin mal gespannt, ob sich das noch steigern lässt, also abwarten. Werde auch nächsten Monat wieder berichten.

LG
Renate